2025 hat das Bundeszentralamt für Steuern erstmals eine gezielte Betriebsprüfung bei einem Unternehmen mit Schwerpunkt auf Kryptowährungen durchgeführt. Im Fokus stand ein Berliner Start-up, das Zahlungen ausschließlich in Bitcoin, Ethereum und Stablecoins abwickelt.
Die Prüfung diente nicht nur der steuerlichen Erfassung, sondern auch der rechtlichen Klärung bisher nicht eindeutig geregelter Vorgänge – etwa Wechselkurse, Haltefristen und Buchführungsstandards für digitale Assets.
Erste Erkenntnisse: Unternehmen müssen alle Transaktionen in Euro umrechnen und nachweislich dokumentieren, auch wenn intern in Tokens abgerechnet wird. Für Wallets gelten neue Aufbewahrungspflichten. Zudem wurde ein Leitfaden zur ordnungsgemäßen Krypto-Verbuchung angekündigt.
Das betroffene Start-up zeigte sich kooperativ, bemängelte aber die bürokratische Komplexität und die fehlende technische Infrastruktur der Behörden. Auch Steuerberater:innen beklagen unklare Zuständigkeiten und rechtliche Grauzonen.
Die Bundesregierung plant bis Herbst eine gesetzliche Präzisierung zur Unternehmensbesteuerung von Kryptowerten, inklusive eines digitalen Meldeverfahrens. Ziel ist mehr Rechtssicherheit – für Firmen wie für Finanzämter.
Die Prüfung zeigt: Krypto ist kein rechtlicher Freiraum mehr – sondern Teil steuerlicher Realität in der deutschen Unternehmenswelt.